Ich biete Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler, Soldaten und Bundespolizisten an. Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Private Krankenversicherung (PKV)
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der genaue Leistungsumfang variiert jedoch je nach Versicherung und den individuell vereinbarten Tarifen. Bitte informieren sie sich direkt bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. ihrer Beihilfestelle über Ihre persönlichen Konditionen und den Umfang der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Sollte ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen oder entscheiden sie sich aus persönlichen Gründen gegen eine kassenfinanzierte Psychotherapie, besteht jederzeit die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu finanzieren. Diese Option wird häufig von Personen genutzt, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufs- oder Lebensversicherung anstreben.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Faktor 3,5) mit derzeit 153 € pro Sitzung.
Bundeswehr
Soldatinnen und Soldaten können sich vom zuständigen Truppenarzt eine Überweisung sowie eine „Kostenübernahmeerklärung“ für fünf probatorische Sitzungen ausstellen lassen. Bitte bringen Sie beide Dokumente zum Erstgespräch mit. Die Genehmigung weiterer Sitzungen erfolgt ebenfalls über den Truppenarzt.
Bundespolizei
Für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen zu wenden. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Innern. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.
Psychologische Beratung
Eine Kostenübernahme durch Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ist für psychologische Beratung meist nicht vorgesehen, da sie nicht als Psychotherapie im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie gilt. Die entstehenden Kosten sind daher in der Regel von den Ratsuchenden selbst zu tragen. Derzeit liegt das Honorar analog zur Einzeltherapie bei 153 € pro Sitzung, jedoch zzgl. 19% MwSt.
Ausfallhonorar
Meine Praxis wird als Bestellpraxis geführt und arbeitet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Da vereinbarte Termine individuell für Sie reserviert werden, bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € berechnet wird.
